Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – M.C.D. Group GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
M.C.D. Group GmbH

1. Geltung der AGB

Diese AGB gelten für alle Angebote und Leistungen der M.C.D. Group GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden in Textform ausdrücklich bestätigt.

Auch bei Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen führt die M.C.D. Group GmbH Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser AGB aus.

Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte sind nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen, es sei denn, sie verfügen über eine gesetzliche Vertretungsmacht (z. B. Prokura oder Organstellung).

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Bezugnahmen auf Schreiben des Kunden oder Dritter, die deren Bedingungen enthalten, begründen kein Einverständnis mit deren Geltung.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit Annahme einer Buchungsanfrage kommt zwischen dem Kunden und der M.C.D. Group GmbH ein Mietvertrag zustande.

Der Kunde stimmt den AGB mit der Buchung automatisch verbindlich zu; eine gesonderte Unterschrift oder Bestätigung ist nicht erforderlich.

Der Vertragstext wird gespeichert und dem Kunden nach Abschluss der Buchung in Textform zugänglich gemacht. Vertragssprache ist Deutsch.

3. Leistungsumfang

3.1 Valet‑Service

Die Übergabe des Kundenfahrzeugs findet am Flughafen Düsseldorf statt. Mit der Übergabe entsteht ein Valet‑Parkvertrag zwischen der M.C.D. Group GmbH und dem Kunden. Das Fahrzeug wird auf direktem Weg auf das Betriebsgelände der M.C.D. Group GmbH überführt.

3.2 Shuttle‑Service und Stellplatzmiete

Die M.C.D. Group GmbH bietet Fluggästen des Flughafens Düsseldorf (DUS) die Möglichkeit, ihr Fahrzeug gegen Gebühr abzustellen und den durch die M.C.D. Group GmbH eingerichteten Shuttle‑Service zu nutzen (bis zu 3 Personen ohne Aufpreis).

Es wird kein Verwahrungsvertrag im Sinne des § 688 BGB geschlossen; Obhut, Verwahrung oder besondere Fürsorgepflichten für eingebrachte Sachen sind nicht Vertragsbestandteil.

Der Anbieter stellt einen Stellplatz für die gebuchte Dauer zur Verfügung und ist berechtigt, das Fahrzeug auf nahegelegene Zweit‑ oder Drittgelände zu überführen und dort abzustellen (je nach Saison bis zu ca. 15 km Entfernung).

Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie Schrittgeschwindigkeit. Kunden haben Verkehrszeichen und Anweisungen der Mitarbeiter stets Folge zu leisten. Fahrzeuge sind innerhalb markierter Flächen abzustellen und so zu parken, dass Dritte nicht gefährdet oder behindert werden.

Bei Abstellen außerhalb zugewiesener Flächen ist der Anbieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden um- oder entfernen zu lassen.

Dem Kunden ist es untersagt, Reparaturen, Wasch-/Reinigungsarbeiten, das Ablassen von Flüssigkeiten, die Lagerung von Gegenständen (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Behälter, Reifen, Fahrräder) vorzunehmen, Motoren unnötig laufen zu lassen oder Fahrzeuge mit Undichtigkeiten abzustellen, sofern nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Verunreinigungen sind unverzüglich ordnungsgemäß zu beseitigen; Boden-/Grundwasserverunreinigungen sind durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu bereinigen (kein Recht zur Selbstvornahme).

Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist ausschließlich für Zwecke der Inanspruchnahme der Leistungen vorgesehen. Der Anbieter kann das Abstellen eines Fahrzeugs verweigern oder das Fahrzeug entfernen lassen, wenn sachliche Gründe vorliegen.

Der Kunde versichert eine gültige Fahrerlaubnis und einen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes. Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise vorzulegen; bei berechtigtem Verdacht fehlenden Versicherungsschutzes ist der Anbieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Der Shuttle‑Service erfolgt individuell nach Abreise‑ und Ankunftszeiten; Sammelbeförderung mit zumutbarer Verzögerung (bis zu ca. 10 Minuten) bleibt vorbehalten. Der Kunde hat Abflug‑ und Landezeiten im Reservierungsprozess anzugeben und den Anbieter bei Landung telefonisch zu kontaktieren.

Der Anbieter haftet nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor Beginn der Check‑In‑Zeit den Shuttle antritt und der Flug allein aufgrund eines Verschuldens des Anbieters nicht erreicht wird; Verzögerungen durch höhere Gewalt oder verkehrsbedingte, nicht vom Anbieter verschuldete Umstände sind ausgeschlossen.

Kinder­sitze können auf Wunsch bereitgestellt werden. Der Anbieter behält sich vor, stark randalierende oder alkoholisierte Personen von der Beförderung auszuschließen.

3.3 Kfz‑Dienstleistungen

Zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Fahrzeugaufbereitung, Beulendoktor, Scheibenreparatur) können während der Stellplatzmiete separat beauftragt werden. Diese Leistungen sind eigenständige Verträge zwischen den Parteien.

4. Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht

Der M.C.D. Group GmbH steht wegen Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer nicht, tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Der Anbieter kann für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung verlangen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Der Anbieter ist berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer auf Kosten des Kunden vom Betriebsgelände entfernen zu lassen.

5. Pflichten des Kunden

  • Richtige Angaben: Der Kunde macht korrekte und vollständige Angaben zu Flugzeiten und Fahrzeugdaten; bei Falschangaben haftet der Kunde für dadurch entstehende Mehraufwände und Schäden.
  • Nachweispflichten: Vorlage gültiger Fahrerlaubnis und Versicherungsnachweis auf Verlangen.
  • Sorgfaltspflichten: Einhaltung der StVO, Parkregeln und Anweisungen; Vermeidung von Gefährdungen und Schädigungen Dritter.
  • Sauberkeit/Umwelt: Untersagung von Reparaturen/Flüssigkeitsablassen/Lagerung; Verunreinigungen sind fachgerecht zu beseitigen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Zahlungspflicht: Mit verbindlicher Buchung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.
  • Bruttopreise: Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise.
  • Abrechnung pro Kalendertag: Die Abrechnung erfolgt pro Kalendertag (00:00 bis 24:00 Uhr), unabhängig von der tatsächlichen Ankunfts- oder Abfahrtszeit.
  • Zahlungszeitpunkt und -arten: Rechnungserteilung zu Beginn der Abstellzeit; Zahlung in Euro (Bar, EC, Kreditkarte, Onlinezahlung).
  • Nichtnutzung: Bei Nichtinanspruchnahme bleibt der Entgeltanspruch bestehen gemäß § 537 Abs. 1 BGB.
  • Verspätete Abholung: Für jeden weiteren Kalendertag nach vereinbartem Ende wird eine Nutzungsentschädigung von 100,00 € berechnet.
  • Übergröße: Aufschlag 30,00 € für Fahrzeuge mit Übergröße (z. B. Pickups, Transporter).
  • Frühere Abgabe: Unangekündigte Abgabe vor der vereinbarten Zeit (weniger als 24 Std. vorher) führt zu einer Servicegebühr von 20,00 €.
  • Flughafengebühren: 10,00 € bei Shuttle‑Service; 5,00 € bei Valet‑Service.
  • Zusatzpersonen: Aufpreis 5,00 € pro Person ab der 3. Person im Shuttle.
  • Verzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

7. Rücktritt und Kündigung

Der Kunde oder der Anbieter kann bis 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit in Textform (Schriftlich, Fax, E‑Mail) zurücktreten; in diesem Zeitraum fallen keine Kosten an.

Erfolgt der Rücktritt außerhalb der 24‑Stunden‑Frist, aber vor Mietbeginn, fällt eine Rücktrittspauschale von 80 % des Gesamtbetrages an; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Ein Rücktritt während der Mietzeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es handelt sich um ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit, das mit Ablauf endet; eine ordentliche Kündigung während der Mietzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

8. Haftung

Die Haftung der M.C.D. Group GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesen Fällen ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Der Anbieter übernimmt keine Garantie für geschuldete oder vorgenommene Leistungen oder Nebenleistungen.

Bei Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Unwetterschäden, Vandalismus und Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des betroffenen Fahrzeugs; eine Haftung der M.C.D. Group GmbH ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Parkhausstellplätze sowie bei Überführungen aus Parkhäusern zur Annahmestelle.

Der Anbieter haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände; der Kunde trägt die Verantwortung, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu belassen.

Der Kunde haftet unabhängig von Verschulden für alle Schäden, die infolge eines technischen Defekts seines Fahrzeugs (oder eines von ihm beauftragten Dritten verbrachten Fahrzeugs) auf dem Betriebsgelände entstehen.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus Gefälligkeitshandlungen (z. B. Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen; dadurch entsteht kein Vertragsverhältnis über diese Handlungen.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kundenkommunikation und Abrechnung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

10. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen, Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemien) entfällt die Leistungspflicht für die Dauer der Störung; Fristen verlängern sich angemessen. Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der M.C.D. Group GmbH in Düsseldorf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  • Gerichtsstand ist Düsseldorf.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail). Vertragssprache ist Deutsch.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).



Copyright © 2025. ALPHA-WEBAGENTUR – ALL RIGHTS RESERVED